Nichtveranlagungs-Bescheinigung - Investementlexikon
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Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Anleger, die aufgrund entsprechend geringer Einkünfte nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen.
 
Wird diese dem depotführenden Kreditinstitut rechtzeitig vor Ausschüttung vorgelegt, behält dieses bei Ausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer ein und zahlt das Körperschaftssteuerguthaben sofort aus.


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