Mittwoch, 23.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Minusankündigung
Kurszusatz (dargestellt durch ein Minuszeichen (-)), der große Abweichungen vom Kurs des Vortages nach unten signalisiert. Hierbei handelt es sich um Abweichungen nach unten um mindestens 5% bei Aktien, Optionsscheinen und -anleihen sowie Wanderanleihen. Bei Doppelminusankündigungen (dargestellt durch zwei Minuszeichen (--)), müssen Veränderungen von mindestens 10% vorliegen.
Gegenteil: Plusankündigung
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