Mittwoch, 23.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Leerverkauf
Als Leerverkauf bezeichnet man den Verkauf von Wertpapieren an der Börse, ohne dass der Verkäufer die Aktien besitzt.
Vielmehr hofft der Verkäufer, das die Kurse bis zum Erfüllungstermin sinken, so dass er sich bis dahin mit günstigeren Aktien als bei Vertragsabschluss eindecken kann. Der Verkäufer kann dann die Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis als Gewinn einstreichen.
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