Kommanditgesellschaft auf Aktien - Investementlexikon
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Kommanditgesellschaft auf Aktien

Abkürzung: KGaA
 
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattete juristische Person. Sie verfügt dabei über mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen haftet. Die Kommanditaktionäre haften lediglich in Höhe der erbrachten Einlagen.


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