Montag, 21.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Genussschein
= Genussrecht
Unternehmen können neben Aktien auch sog. Genussscheine ausgeben.
Ein Genusschein verbrieft in der Regel Ansprüche auf einen Anteil am Reingewinn, am Liquidationserlös oder auf den Bezug neuer Genusscheinrechte. Mit der Ausgabe von Genussscheinen sind keine Mitgliedschaftsrechte verknüpft.
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften zur Ausgestaltung der Genussrechte.
zurück zur Übersicht
Kleines Geld mit großer Wirkung
Mit uns bleibt Ihre Finanzierung kein Märchen. Das Kapitalinstitut Deutschland ist ein deutschlandweit tätiges Mikrofinanzinstitut und vergibt schnell und unkompliziert Mikrokredite bis zu einer Höhe von 20.000 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Informationen
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren