Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften - Investementlexikon
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Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften

Abkürzung: KAGG

 

Das KAGG dient in erster Linie dem Schutz der Anleger. Es regelt unter anderem:

  • die Rechtsform der Investment-Gesellschaften als Kreditinstitute, die damit dem BAFin unterliegen
  • die Rechtsverhältnisse zwischen Investment-Gesellschaft, Anlegern und Investmentfonds
  • das Einschalten einer Depotbank
  • den Mindestinhalt der Vertragsbedingungen
  • die Bildung eines Aufsichtsrats
  • die Prüfungs- und Veröffentlichungsvorschriften sowie
  • die steuerlichen Fragen


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