Geldmarktinstrumente nach Kreditwesengesetz - Investementlexikon
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Geldmarktinstrumente nach Kreditwesengesetz

Als Geldmarktinstrumente im Sinne des Kreditwesensgesetzes bezeichnet man Forderungen, die keine Wertpapiere im Sinne des Kreditwesensgesetzes sind und üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden.


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