Montag, 21.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Freiverkehr
Als Freiverkehr wird ein Börsensegment bezeichnet, in dem Wertpapiere gehandelt werden, die weder zum Amtlichen Handel noch zum Geregelten Markt zugelassen sind.
Im Freiverkehr gibt es ebenfalls ein Zulassungsverfahren für Wertpapiere, dessen Bedingungen jedoch nicht so streng sind, wie etwa beim Amtlichen Handel oder beim Geregelten Markt. Der Freiverkehr unterliegt der Mißbrauchsaufsicht.
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