Fusion - Investementlexikon
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Fusion

= Verschmelzung
 
Unter einer Fusion versteht man die rechtliche und wirtschaftliche Vereinigung zweier oder mehrerer zuvor selbstständiger Unternehmen. Eine Fusion kann durch die Aufnahme einer Unternehmung oder durch eine Neubildung durchgeführt werden.
 
Bei einer Fusion durch Aufnahme verliert mindestens ein Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit, das Vermögen wird auf das aufnehmende Unternehmen übertragen.
 
Bei einer Fusion durch Neubildung wird das Vermögen der an der Fusion beteiligten Unternehmen zusammengefasst.


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