Ertrag - Investementlexikon
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Ertrag

Man kann bei Fonds zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterscheiden:
  • Außerordentliche Erträge ergeben sich aus Veräußerungsgewinnen. Außerordentlichen Erträge können steuerfrei vereinnahmt werden.
  • Ordentliche Erträge sind steuerpflichtige Zuflüsse aus Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen einschließlich der anrechenbaren Steuern.

Ausgeschüttet werden sowohl die außerordentlichen als auch die ordentlichen Erträge, die im Laufe eines Geschäftsjahres dem Fonds zugeflossenen sind.



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