Einkünfte aus Kapitalvermögen - Investementlexikon
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Einkünfte aus Kapitalvermögen

Die Ausschüttungen aus Fonds an den Anleger stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Der Anleger hat diese Einkünfte zu versteuern. Auf die Kapitalertragsteuer wird ein Solidaritätszuschlag in Höhe von derzeit 5,5 % erhoben.
 
Ausgeschüttete Kursgewinne (ausgenommen sind Futuregewinne) und Gewinne aus der Veräußerung von Bezugsrechterlösen müssen nicht versteuert werden.


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