Montag, 21.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Deckungsstock
Als Deckungsstock wird der Anteil der Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- oder Lebensversicherung bezeichnet, der für die Deckung der unmittelbaren Ansprüche der Versicherten bestimmt ist.
Für den Aufbau des Deckungsstocks gelten strenge Vorschriften. Der Deckungsstock muss getrennt verwaltet werden, in ihn können nur vom Gesetzgeber als deckungsstockfähig anerkannte Vermögensgegenstände aufgenommen werden.
Zur Überwachung des Deckungsstocks wird ein Treuhänder und ein Stellvertreter benannt.
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