Montag, 21.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Depotbank
Eine Kapitalanlagegesellschaft darf von ihr aufgelegtes Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss ein anderes Kreditinstitut als Depotbank beauftragen. Diese Regelung dient dem Schutz der Anleger.
Die Depotbank verwahrt die Gegenstände des Fondsvermögens getrennt vom Vermögen der Investment-Gesellschaft auf Sperrkonten oder in Sperrdepots.
Außerdem übernimmt die Depotbank
- die Ertragsausschüttungen
- die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen
- die Ermittlung der Ausgabe und Rücknahmepreise
Eine Depotbank muss ein unter staatlicher Aufsicht stehendes, in Deutschland zugelassenes Kreditinstitut sein, das über ein haftendes Eigenkapital von mindestens fünf Millionen Euro verfügt. Für ihre Tätigkeit erhält die Depotbank ein Entgelt, das meist aus einer Depotgebühr für die Verwahrung des Fondsvermögens sowie einer Depotbankgebühr für ihre Durchführungs- und Kontrollaufgaben besteht. Das Entgelt wird aus dem Fondsvermögen gezahlt.
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