Montag, 21.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Börsenprospekt
Bevor ein Wertpapier an einer Börse zum Amtlichen Handel zugelassen wird, muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden.
Dieser muss alle wichtigen Informationen für die Beurteilung des Wertpapiers enthalten, wie zum Beispiel
- Informationen über die Geschäftsfelder
- die Unternehmensentwicklung
- Verwendungszweck und Nennwert der Emission
- die Vorstände und die Mitglieder des Aufsichtsrats
- die letzte Bilanz der Aktiengesellschaft
Das Prospekt muss in bestimmten Zeitungen (Börsenpflichtblatt) bzw. im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
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