Börsenauftrag - Investementlexikon
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Börsenauftrag

Als Börsenauftrag werden Kauf- oder Verkaufsaufträge von Wertpapieren bezeichnet, die in Deutschland durch die Bank an die Börse gegeben werden.
Ein Börsenauftrag muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
  • Nennwert bzw. Anzahl der Wertpapierstücke
  • Bezeichnung der Wertpapiere
  • Angaben über die Kurslimitierung
  • Dauer der Auftragsgeltung


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