Donnerstag, 17.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Bankgeheimnis
Als Bankgeheimnis bezeichnet man die Verpflichtung eines Kreditinstituts, Auskünfte über ihre Kunden an Dritte zu verweigern.
Vom Bankgeheimnis ausgenommen sind Auskunftsverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen sowie Informationen auf Wunsch des Kunden.
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