Aufsichtsrat - Investementlexikon
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Aufsichtsrat

Abkürzung: AR
 
Der Aufsichtsrat stellt neben der Hauptversammlung und dem Vorstand eines der Organe einer Aktiengesellschaft dar.
 
Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand und beruft die Hauptversammlung ein, die wiederum den Aufsichtsrat wählt.
 
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Mindestens einmal jährlich findet eine Aufsichtsratssitzung statt.


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