Ausschüttung - Investementlexikon
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Ausschüttung

Bei Fonds werden meist jährlich die Erträge vom Fondsverwalter an den Anleger in Form einer Ausschüttung weitergegeben. Dabei kann man zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterscheiden. Ordentliche Erträge setzen sich je nach Fonds aus Dividenden, Zinsen oder Mieten zusammen. Außerordentliche Erträge enthalten dagegen Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren oder Grundstücken.

Genau wie bei Aktien bewirkt eine Ausschüttung der Erträge einen Rückgang des Fondspreises. Am Tag der Ausschüttung wird der Ausschüttungsbetrag dem Fondsvermögen entnommen, wodurch sich bei einer gleichbleibenden Anzahl von Anteilen ein niedrigerer Fondspreis errechnet.

Handelt es sich dagegen um einen thesaurierenden Fonds, werden die Erträge nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet. In diesem Fall werden die Erträge sofort wieder neu in den Fonds investiert.

Die Ausschüttung eines Investmentfonds setzt sich zusammen
  • aus einem zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil
  • sonstigen Erträgen
  • sowie bei deutschen Fonds mit inländischen Aktien gegebenenfalls noch einer Körperschaftsteuergutschrift


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