Arbeitnehmer-Sparzulage - Investementlexikon
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Arbeitnehmer-Sparzulage

Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, unabhängig von der Höhe seines Einkommens, Geld vermögenswirksam anzulegen.
 
Als Voraussetzung für eine staatliche Förderung bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einen Aktienfonds bzw. Bausparvertrag gilt das Einhalten einer siebenjährigen gesetzlich vorgegebenen Bindungsfrist. Hierbei beträgt die Einzahlungsdauer des Investmentsparvertrages grundsätzlich sechs Jahre, die anschließende Ruhephase wiederum bis zu zwölf weitere Monate.
 
Um die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten zu können, kann das Bruttoeinkommen allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Leben Kinder im Haushalt, erhöhen sich zudem die Bruttoeinkommensgrenzen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf VL ist im Rahmen der Steuererklärung zu beantragen.


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