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Fördermittelbeantragung

Beantragung von Fördermitteln

1. Quellen: EU, Bund und Länder

In Deutschland können Förderprogramme beantragt werden, die von der EU, vom Bund oder von den einzelnen Bundesländern aufgelegt wurden. 

a) EU
Bei den EU-Mitteln wird zwischen Förderungen unterschieden, die direkt bei den Organen der EU in Brüssel beantragt werden und Förderungen, bei denen die EU ein Rahmenkonzept vorgibt.

Die in Brüssel zu beantragenden Mittel erfordern häufig ein kompliziertes Antragsverfahren; teilweise müssen hier wissenschaftlich fundierte, sehr umfangreiche Anträge in drei verschiedenen Sprachen eingereicht werden. Dafür werden bei Annahme des Antrags in einigen Fällen Zuschüsse von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.



b) Bund
Die Bundesprogramme werden vom Bund aufgelegt und müssen dort bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden. Zu den Bundesprogrammen zählen auch die zinsgünstigen Kredite, die von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. der KfW Mittelstandsbank gewährt werden. Diese Programme können nicht direkt bei der KfW bzw. KfW Mittelstandsbank beantragt werden. Die Anträge müssen bei einer lokalen Geschäftsbank oder Sparkasse eingereicht werden, die sie dann weiterleitet.

Auch die meisten Programme zur Unterstützung des Arbeitsmarktes gehören zu den Bundesprogrammen. In vielen Fällen ist hier die Bundesagentur für Arbeit federführend; Ansprechpartner für die individuelle Antragstellung sind dann überwiegend die regionalen Agenturen für Arbeit. Allgemeine Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de erhältlich.

c) Länder
Die Landesprogramme werden bei den zuständigen Stellen der Länder beantragt. Hier sind in vielen Fällen die jeweiligen Ministerien zuständig, wie zum Beispiel die Wirtschafts-, Arbeits-, Forschungs- oder Sozialministerien. Landesprogramme wurden weiter unterteilt, so dass regionale Stellen zuständig sind. Daneben gibt es noch zahlreiche private oder halböffentliche Stellen, die für die Vergabe von Fördermitteln zuständig sind.

Fazit
Es gibt in Deutschland keine allgemeinen Stellen, bei denen öffentliche Fördermittel beantragt werden können. Fast jedes Programm muss bei einer anderen Institution mit unterschiedlichen Ansprechpartnern beantragt werden. Außerdem differieren die Antragsverfahren je nach Programm. Aus diesem Grund sollten nach der individuellen Analyse der Situation die geeigneten Förderprogramme ausgewählt werden. Danach können die jeweils zuständigen Stellen angesprochen werden.

2. Geschehen in der Praxis

In der Praxis sind die Geschäftsbanken heute nur noch in Ausnahmefällen bereit, mit hohem Risiko verbundene Existenzgründungen oder Betriebserweiterungen in mittelständischen Unternehmen zu finanzieren. Sie verlangen werthaltige dingliche Sicherheiten (Grundschulden, etc.) oder werthaltige Bürgschaften.

Eine Senkung der Kreditrisiken ist nicht möglich, da ein Existenzgründer normalerweise nicht über werthaltige unbelastete Immobilien verfügt und da er auch kein langfristig am Markt eingeführtes Unternehmen mit einem großen Kundenstamm hat. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass die nicht vermeidbaren Risiken anders verteilt werden. Hier können einerseits private Kapitalgeber auftreten, die einen Teil der Finanzierung übernehmen; hier kann andererseits auch der Staat auftreten, der über öffentliche Kredite mit Haftungsfreistellung einen weiteren Teil der Risiken übernimmt.

Diese Kombination muss heute bei den meisten Finanzierungen im Mittelstand gewählt werden, da die Finanzierung sonst nicht realisierbar ist. Die Geschäftsbank tritt dann nur noch als bevollmächtigte Institution des Endkunden und gleichzeitig des Fördermittelgebers - vergleichbar mit der Stellung eines Notars - auf. Sie wird durch private Investoren von den Risiken freigestellt, die nicht im Rahmen einer Haftungsfreistellung von den Fördermittelgebern übernommen werden. Bei dieser Gestaltung reicht die Provision für die Durchleitung von Förderkrediten aus, da aus ihr nur noch die Verwaltungskosten gedeckt werden müssen.

Die Geschäftsbanken müssen sich an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen, die im Wesentlichen aus der Ertragsschwäche der Banken und aus dem zu hohen Risiko bei den vergebenen Krediten resultieren. Falls die Geschäftsbank kein Risiko trägt und eventuell noch nicht einmal eigene Kredite vergibt, sollte sie die Förderanträge weiterleiten. 

In einigen Fällen verlangen die Fördermittelgeber jedoch neben anderen Unterlagen auch eine fachliche Stellungnahme der Geschäftsbank. Diese Stellungnahme erfordert eine zeitaufwendige Überprüfung des Vorhabens und des Unternehmens - eine gesonderte Honorierung der Überprüfung ist jedoch nicht vorgesehen. In der Praxis wird deswegen häufig auf die Überprüfung verzichtet und stattdessen die Begleitung des Vorhabens abgelehnt.

In Deutschland scheitern viele insbesondere kleinere Vorhaben daran, dass die Ertragsaussichten der Geschäftsbanken (nicht die der antragstellenden Unternehmen) nicht erfüllt werden. Hier besteht Handlungsbedarf; man kann von den Geschäftsbanken nicht verlangen, dass sie Leistungen unentgeltlich oder zu unattraktiven Konditionen erbringen. Aus diesem Grund ist es nur sinnvoll, sie im Rahmen ihrer Kernkompetenz - der eigenen Kreditvergabe - in die Finanzierung des Mittelstandes einzubeziehen.

Wenn zusätzlich eine staatliche Förderung beispielsweise bei der Schaffung von Arbeitsplätzen politisch gewollt ist, darf dies nicht davon abhängig gemacht werden, ob eine Geschäftsbank bereit ist, Anträge weiterzuleiten und eine Stellungnahme abzugeben.

In einigen Bundesländern gibt es Alternativen. In allen anderen Fällen muss der Antragsteller zur Zeit versuchen, die Geschäftsbank von der Attraktivität seines Vorhabens (zum Beispiel durch die Vorlage aussagefähiger Unterlagen) zu überzeugen.

Auch bei einigen anderen als den oben genannten Kreditprogrammen werden Stellen zur Prüfung zwischengeschaltet. Hier handelt es sich häufig um internationale Projekte oder um größere Forschungsvorhaben. In den meisten Fällen erfolgt hier neben der Antragsannahme und der Prüfung auch eine Beratung. Dadurch werden schon bei der Planung des Projektes die Weichen für eine erfolgreiche Abwicklung gestellt.

3. Antragsbedingungen und sonstige Hürden

a) Einschränkungen auf bestimmte Personen oder Branchen
Viele Förderprogramme können nur von bestimmten Personen oder Gruppen beantragt werden. So gelten zum Beispiel zahlreiche Förderprogramme nur für Existenzgründer. Darüber hinaus ist die Branche, in der ein Unternehmen tätig ist oder eine Gründung erfolgen soll, wichtig für die Auswahl der Förderprogramme. Allgemein bekannt sind die Fördermöglichkeiten für Unternehmen der Kohle- oder Stahlindustrie und die große Anzahl an Förderprogrammen zur Subventionierung der Landwirtschaft.

Weitere Beschränkungen gibt es bezüglich der geförderten Projekte. Zahlreiche Programme sind besonders für Investitionen im Bereich des Umweltschutzes aufgelegt worden. Umweltschutzinvestitionen sind politisch gewollt und häufig mit größerem Aufwand verbunden.

Durch andere Programme sollen insbesondere Forschungsprojekte gefördert werden. Die Zuwendungen im Bereich der Forschung und Entwicklung sind besonders hoch, da hier für das Unternehmen erhebliche Risiken bestehen. Außerdem können während der Entwicklungsphase keine Umsätze erzielt werden, so dass ein Entwicklungsprojekt in erheblichem Umfang vorfinanziert werden muss. Durch Förderprogramme wird die Forschung und Entwicklung in mittelständischen Unternehmen unterstützt, die normalerweise keine Möglichkeit zur Vorfinanzierung haben.

b) Einschränkung auf bestimmte Regionen
Zahlreiche Förderprogramme können nur bei Projekten in bestimmten Regionen in Anspruch genommen werden. Dies trifft selbstverständlich für alle Programme der Bundesländer zu, die nur in dem jeweiligen Bundesland, für das sie aufgelegt wurden, beantragt werden können. In den meisten Fällen ist hier der Ort, in dem das Projekt durchgeführt wird, relevant; der Sitz des Unternehmens kann sich durchaus auch in einer anderen Region befinden.

Darüber hinaus werden jedoch auch andere Programme nach Regionen unterteilt. So haben beispielsweise zahlreiche Kreditprogramme der KfW Mittelstandsbank beziehungsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterschiedliche Konditionen für die alten und die neuen Bundesländer. Für die neuen Bundesländer gelten bei Differenzierungen immer die günstigeren Konditionen. Dies betrifft sowohl den Zinssatz, als auch die Anforderung an Sicherheiten.

Auch innerhalb der Länder gibt es regionale Unterschiede bezüglich der Förderung. Einzelne Regionen werden zum Beispiel besondere Fördergebiete ausgewiesen, für die besondere Programme aufgelegt wurden, die nur in diesen speziellen Regionen gelten.

c) Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse
In vielen Fällen ist es möglich, die Finanzierung eines Vorhabens durch eine Kombination von verschiedenen Förderprogrammen und durch zusätzliche eigene oder fremde Mittel ohne öffentliche Förderung zu realisieren. In einigen Fällen dürfen Zuschüsse und Kredite aus bestimmten Programmen nicht kombiniert werden. Hier muss bei der Planung individuell geprüft werden, ob für den Einzelfall eine Kombination möglich ist.

Wie in vielen Fällen wurde auch hier von der Europäischen Union ein Regelwerk geschaffen, das sehr kompliziert ist und das zahlreiche Unternehmer und Existenzgründer nicht verstehen wollen - vielleicht auch nicht können. Trotzdem ist der deutsche Gesetzgeber und auch jeder Fördermittelgeber verpflichtet, diese Vorschriften zu beachten und jeden Einzelfall entsprechend zu prüfen. Zur Zeit kann man den bürokratischen Aufwand nicht vermeiden.

d) Prüfung durch zwischengeschaltete Stellen
Hier ist in erster Linie die Prüfung der Banken bei der Beantragung von Kreditprogrammen des Bundes und der Länder zu nennen. Die Geschäftsbanken leiten die Anträge der Kunden auf Gewährung von öffentlichen Fördermitteln an die zuständigen Stellen (zum Beispiel die KfW Mittelstandsbank) weiter; gleichzeitig leiten sie die bewilligten Förderkredite an den Endkunden weiter. Sie müssen, falls keine Haftungsfreistellung vereinbart wird, für den Ausfall des Kredits in vollem Umfang haften. Dafür erhalten sie eine Provision, die in einigen Fällen unter einem Prozent des ausgereichten Kreditvolumens liegt. Diese Provision kann bei kleineren Kreditvolumina die Kosten zur Bearbeitung des Kreditantrages kaum decken. Sie reicht in keinem Fall aus, um das mögliche Ausfallrisiko zu decken.

Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, dass die Geschäftsbanken in gewissem Umfang von der Haftung freigestellt werden. Bei diesen Varianten haften die Banken häufig immer noch für einen Teil der Kredite und müssen die Kreditanträge bearbeiten.

4. Bemerkung

Öffentliche Fördermittel sind nur ein kleiner Baustein mit dessen Hilfe betriebliche und berufliche Ziele erreicht werden können. Das Entscheidende sind jedoch die Ziele selbst - die Veränderungen im Unternehmen oder der neue Arbeitsplatz - und der Weg, wie diese Veränderungen erreicht werden.

Wer jedoch nur einen Kredit beantragen möchte, ohne ein schlüssiges Konzept vorlegen zu wollen, der sollte auf die Beantragung öffentlicher Fördermittel verzichten. Alle öffentlichen Fördermittel werden aus Steuergeldern finanziert, die sinnvoll eingesetzt werden sollten. Hier hat der Fördermittelgeber das Recht zu erfahren, ob der Einsatz zur Umsetzung einer sinnvollen Maßnahme erfolgt.

Zur Zeit werden die Unternehmen zum überwiegenden Teil durch Bankkredite finanziert. Durch die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel werden sie etwas unabhängiger von Bankkrediten, da durch Zuschüsse, Bürgschaften und Haftungsfreistellungen ihre Sicherheiten geschont werden oder ihre Liquidität verbessert wird. Teilweise werden Finanzierungen erst durch den Einsatz öffentlicher Fördermittel mit umfangreichen Haftungsfreistellungen möglich. Die Förderung soll jedoch nur ein Anstoß sein; sie kann und soll nicht dazu dienen, unwirtschaftliche Unternehmen langfristig zu erhalten.

In den letzten Monaten kam von Banken häufig die Aussage, dass sie kein Risiko eingehen können. Dann müssen Finanzierungsformen entwickelt werden, bei denen die von der Bank ausgereichten Mittel zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt sind. Dabei werden öffentliche Fördermittel mit Privatkapital und teilweise Bürgschaften kombiniert. Die Nutzung von Fördermitteln muss für jedes Unternehmen individuell auf das anstehende Projekt zugeschnitten sein.

Der sinnvolle Einsatz öffentlicher Fördermittel ist nicht abschließend darstellbar. Es können nur Anregungen und Orientierungshilfen gegeben werden. Bei jedem Vorhaben ist eine individuelle Analyse erforderlich. Außerdem sind die Richtlinien, Gesetze und auch die Konditionen ständigen Veränderungen ausgesetzt, so dass vieles, das heute gilt, morgen schon wieder überholt sein kann. 

Zum Thema auf förderland

förderland-Wissen - KfW-Förderprogramme
Fachbeitrag - EU-Förderprogramme

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