Bundestags-Entscheidung - Mini-GmbH wird endgültig verabschiedet
25.06.08 11:43
Bundestags-Entscheidung

Mini-GmbH wird endgültig verabschiedet

Die Mini-GmbH, im Juristendeutsch auch "Unternehmergesellschaft" genannt, wird kommen. Morgen soll der Gesetzentwurf den Bundestag passieren. In den nächsten Monaten muss er dann noch vom Bundesrat verabschiedet werden. Experten rechnen damit, dass es hierbei zu keinen Komplikationen oder Verzögerungen mehr kommen wird.

Am 1. November 2008 soll die Gesetzesnovelle in Kraft treten. Danach werden vor allem junge Unternehmer eine attraktive Alternative zur kapitalintensiven GmbH oder zur bankenkritischen Limited haben. Zwar konnte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, das Stammkapital einer Mini-GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu reduzieren. Doch Mini-GmbH-Besitzer haben künftig die Möglichkeit, das Mindest-Stammkapital über gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen nach und nach anzusparen. Ein Viertel des Jahresüberschusses muss künftig als Rücklage eingestellt werden. Ist ein Kapital von 25.000 Euro erreicht, kann sich die Unternehmergesellschaft in eine normale GmbH umwandeln – muss es aber nicht.

Weitere Details über die Ausgestaltung von Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft finden Sie hier und hier. Einen Vergleich der drei Rechtsformen Mini-GmbH, Limited und GmbH lesen Sie hier. förderland hält Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.

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Kommentare zu Mini-GmbH wird endgültig verabschiedet

es bleibt also spannen:)

Ich bin ja mal wirklich gespannt was nun wie entschieden wird. Das "Ansparen" des Stammkapitals finde ich eine gute Lösung - ich denke das war die größte Hürde bei Gründern.

Diese Nachricht wurde von ina am 25.06.08 (12:51:45) kommentiert.

Verständnisprobleme...

Zitat:
Zwar konnte sich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, das Stammkapital einer Mini-GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu reduzieren. Doch Mini-GmbH-Besitzer haben künftig die Möglichkeit, das Mindest-Stammkapital über gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen nach und nach anzusparen.

Benötigt man nun 25.000,-EUR oder kann man es ansparen? Wie hoch ist denn dann das anfängliche Mindeststammkapital einer mini-GmbH????

Diese Nachricht wurde von Gründel am 25.06.08 (13:33:57) kommentiert.

Wir helfen gerne weiter

Hallo Gründel,

bitte entschuldigen Sie, dass wir uns hier anscheinend missverständlich ausgedrückt haben. Gemeint war folgendes:

Wenn man mit einer Mini-GmbH startet, kann man dies zunächst ohne Stammkapital tun. Dieses spart man dann über Rücklagen nach und nach an. Hat man die 25.000 Euro erreicht, kann man in eine normale GmbH umwandeln.

Diese Nachricht wurde von Andreas Buchmann, Redakteur förderland am 25.06.08 (16:17:24) kommentiert.

Was ist mit der Europa-GmbH?

Ich habe im Newsletter der tagesschau gelesen, dass die EU eine Europäische Privatgesellschaft plant (SPE) für Unternehmen mit beschränkter Haftung. Für deren Gründung reicht den Plänen zufolge dann ein Euro Startkapital.

Damit ist die mini-GmbH ja schon jetzt wieder Geschichte...

Hier der Link:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/mittelstand2.html

Diese Nachricht wurde von Markus am 26.06.08 (08:35:20) kommentiert.
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