Mini-GmbH startet am 1. November
Viele Gründer haben sehnsüchtig auf den Start der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", kurz: Mini-GmbH, gewartet. Lange gab es keine konkrete Termin-Angabe. Doch jetzt meldet das Bundesjustizministerium offiziell, dass die GmbH-Reform am 1. November starten wird. Außerdem gibt es seit heute einen Eintrag im Bundesgesetzblatt. Damit ist die Umsetzung rechtskräftig.
Satte eineinhalb Jahre sind vergangen, nachdem das Justizministerium den "Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" erstmals den offiziellen Stellen vorgestellt hatte. Seitdem wurden immer wieder wichtige Bestandteile des Gesetzentwurfs verändert. So sollte es zum Beispiel ursprünglich reichen, ein Mindest-Stammkapital von 10.000 Euro anzuhäufen. Diese Summe wurde gekippt und bei der GmbH-typischen Summe von 25.000 Euro belassen. Vertreter aus Politik und Wirtschaft fürchteten andernfalls eine "Rufschädigung" für die gerade im Ausland sehr geachtete Rechtsform der GmbH.
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