Mini-GmbH nimmt nächste Hürde
Wie das Büro der justizpolitischen Sprecherin der FDP, Mechthild Dyckmans, gegenüber förderland bestätigte, hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages heute den Gesetzentwurf zur Unternehmergesellschaft (UG) abschließend beraten. In diesem Entwurf ging es auch um die Mini-GmbH. Damit hat die Fassung eine wichtige Hürde genommen und muss jetzt noch in zweiter und dritter Lesung durch den Bundestag.
Das Konstrukt der Mini-GmbH wird in weiten Teilen aussehen wie hier bereits von förderland beschrieben. Der größte Unterschied besteht in der Beurkundung der Gesellschaft. Bisher war eine unbürokratische Lösung mit Mustersatzung und Mustervorschriften diskutiert worden. Dieser Vorschlag wurde jedoch abgelehnt und durch ein sogenanntes "Musterprotokoll" ersetzt. Das bedeutet für die künftigen Gründer einer Mini-GmbH, dass sie wie bei einer GmbH zum Notar müssen. Nur der dürfe dieses Protokoll ausfüllen. Es wird befürchtet, dass durch diese Regelung vermehrt Unklarheiten auf Seiten der Notare entstehen. Für die Gründer bleiben zudem die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts.
Wann der Gesetzentwurf den Bundestag endgültig passiert hat, steht noch nicht fest. Experten rechnen jedoch mit einer Verabschiedung nicht vor dem vierten Quartal 2008. förderland hält Sie weiterhin auf dem Laufenden.
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Kommentare zu Mini-GmbH nimmt nächste Hürde
MBA
Mit viel Bimborium ist damals durch die Presse der Beschluss zur Mini-GmbH mit Datum der Einführung Anfang 2008 gegangen! Jetzt scheint es wohl eher Anfang 2009 zu werden, wenn nicht sogar noch später. Aber vor allem frage ich mich, wo dann noch der Unterschied zu einer normalen GmbH ist, außer vielleicht dem Kapital!
Viel heiße Luft um nichts. Also alles beim alten: Es lebe die Limited!