Weniger Bürokratiekosten für kleine Unternehmen
Heute tritt das "Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere der mittelständischen Wirtschaft" (MEG III) in Kraft. Klingt umständlich, soll kleinen und mittleren Unternehmen aber 97 Millionen Euro sparen.
Der dritte Teil des Mittelstands-Entlastungsgesetz enthält laut Bundeswirtschaftsministerium 23 Einzelmaßnahmen zum Bürokratieabbau. Die beziehen sich vor allem auf die Bereiche Statistik und Gewerberecht.
Hauptbestandteil des MEG III dürfte die Entflechtung gewerberechtlicher Vorschriften sein. Die Bundesregierung schätzt das Entlastungsvolumen für Unternehmen allein in diesem Bereich auf 70 Millionen Euro. So sind zum Beispiel künftig mehr Betriebe vom Führen eines Steuerhefts befreit. Auch wurden Aufbewahrungspflichten, unter anderem in der Makler- und Bauträgerverordnung, gelockert, "was den betroffenen Unternehmen in schätzungsweise 100.000 Einzelfällen bürokratische Aufwendungen erspart", heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Zusammen mit den bereits in Kraft getretenen ersten beiden Entlastungsgesetzen schätzt die Bundesregierung das Einsparpotenzial auf insgesamt 850 Millionen Euro.
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