Werbung ohne Einverständnis
Datenschutz-GAU bei facebook
Der Fall: Wie in mehreren Blogs berichtet wird, nutzte facebook offensichtlich einige Mitgliedernamen zur Schaltung von Google-Adsense-Anzeigen, um so für die eigene Plattform zu werben. Betroffen waren zum Beispiel die Blogger Jan Theofel, Ibo Evsan, Erik Hauth und Klaus Eck. Ich habe mich deshalb mit der Frage beschäftigt, ob eine solche Werbung mit Mitgliedernamen unter Zugrundelegung deutschen Datenschutzrechts zulässig sein kann.
Die juristische Bewertung
Im Rahmen des deutschen Datenschutzrechts gilt ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten - insbesondere des Namens - grundsätzlich verboten ist, so weit nicht eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Die Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten ist nach dem einschlägigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) also immer verboten, sofern nicht durch das Bundesdatenschutzgesetz oder andere Rechtsvorschriften ausdrücklich erlaubt bzw. eine hinreichende Einwilligung des Betroffenen vorliegt.
Mit der Veröffentlichung der Namen über Adsense, und damit der Einbindung in Werbung für die eigene Plattform, liegt selbstverständlich eine Nutzung personenbezogener Daten vor. Nach den Aussagen auf den oben genannten Blogs lag eine entsprechende Einwilligung der jeweiligen Person nicht vor.
Eine entsprechende Einwilligung liegt auch unter Zugrundelegung der bei der Anmeldung akzeptierten Datenschutzrichtlinien von facebook nicht vor. Das Unternehmen schreibt darin, dass die personenbezogenen Daten nur unter ganz eng gefassten Ausnahmen an Dritte weitergeben werden. Die Veröffentlichung im Internet ist davon also sicherlich nicht gedeckt. Legt man deutsches Datenschutzrecht zugrunde, ist die Nutzung von Klarnamen zur Schaltung von entsprechenden Adsense-Werbeanzeigen ohne eine entsprechende Genehmigung rechtswidrig und damit unzulässig.
Auf den ersten Blick ist außerdem fraglich, ob facebook mit dem aktuellen Ansatz den Vorgaben der Safe-Harbor-Richtlinien genügt, zu denen sie sich in den Datenschutzbestimmungen ausdrücklich verpflichten. Die Safe-Harbor-Richtlinien regeln den Verkehr personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA.
Das Fazit
Gerade weil ich ein großer Freund des Angebots von facebook bin, verstehe ich unabhängig von der rechtlichen Bewertung nicht, wie man in dessen Hause auf die Idee kommen konnte, tatsächlich mit Mitgliedernamen Adsense-Werbung zu schalten. Man sollte doch meinen, dass eine solche Aktion zunächst einmal mit einem Juristen besprochen wird, bei dem - vor allem wenn er das Internetgeschäft kennt - sofort die datenschutzrechtlichen Alarmglocken schrillen sollten. Entweder man hat überhaupt keinen Juristen bemüht oder eben das Ganze aus Amerika heraus veranlasst, ohne über die datenschutzrechtlichen Auswirkungen in den einzelnen Ländern nachzudenken.
Während ich vor einiger Zeit manche der datenschutzrechtlichen Regularien noch für übertrieben gehalten habe, wird im Zusammenhang mit den Möglichkeiten des Internets unmittelbar klar, wie sehr wir datenschutzrechtliche Grenzen zum Schutz des Individuums und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung brauchen. Auch hier bewahrheitet sich wieder einmal meine Prognose, dass das Thema Datenschutz in 2008 ein wichtiges sein wird.
Hinweis von Redaktion und Autor: facebook hat das gerade beschriebene Verhalten unmittelbar nach dem Aufschrei in der Internetgemeinde wieder eingestellt. Was jedoch bleibt, ist die große Bedeutung des Datenschutzes für den Web-Bereich.
Dr. Carsten Ulbricht (rechtzweinull.de)
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