Sag zum Abschied leise … ja, was eigentlich?
Bei einer Plattform für Unternehmensgründer sieht man viele Teams kommen und gehen und vielleicht wieder kommen. Allerdings ändert sich auch innerhalb der Teams vieles. Nicht nur, dass neue Gesichter und Kompetenzen dazu kommen, öfters verliert ein Team – mehr oder weniger freiwillig – auch Mitglieder. Wie dramatisch das abläuft, damit hat Werner Arndt, Geschäftsführer der MBPW GmbH, unterschiedliche Erfahrungen gemacht.
Anwalt heißt nicht gleich Gericht
"Ihr hört von meinem Anwalt!" – das ist sicher der unschönste Abschiedssatz eines scheidenden Teammitglieds. Leider fällt er öfter als hoffnungsvolle , motivierte Teams am Anfang glauben. Allerdings sagt vielleicht auch der Anwalt etwas anderes, als der wutschnaubende "Ankläger" sich vorgestellt hat. Gründernahe Anwälte aus unserem Netzwerk raten in solchen Fällen nämlich zuerst zu einer vernünftigen Einigung und versuchen eher zu vermitteln als zu klagen, zum Beispiel durch Mediation oder spezielle Schiedsverfahren. Dabei legen sie den Gründerteams rechtzeitige Vorsorge unbedingt nahe, schon bei der Teambildung muss vereinbart werden, wie mit Konflikten umgegangen wird. Gesucht wird jedenfalls eine Lösung, die den ausscheidenden Gründer entschädigt, aber das weitere Fortkommen des Unternehmens nicht gefährdet.
Freund, Feind – oder Kollege?
Warum kommt es überhaupt zu existenziellen Streitereien in Gründerteams? Schon oft habe ich gehört, dass die einzelnen Mitglieder unterschiedliche Zielsetzungen und Vorstellungen vom Unternehmeralltag hatten, ohne das anfangs überhaupt zu bemerken. Erst wenn der Druck steigt, wenn sich die Anforderungen verändern und vor allem auf Durststrecken realisieren sie, dass die Meinung vor allem bei den zu bringenden Opfern auseinandergehen. Zu welchem Arbeitsaufwand bin ich wirklich bereit? Zu welcher Entlohnung? Auch dass eine Freundschaft nicht dasselbe ist wie ein gutes Arbeitsverhältnis lernen manche Gründer erst durch schlechte Erfahrungen. Teilen zu lernen ist eine der großen Aufgaben im Team – bei der Arbeit, der Verantwortung und den Unternehmensanteilen. Schwierig, aber sinnvoll um beschlussfähig zu sein, ist es dabei, einen im Team zu bestimmen, der das berühmte eine Prozent mehr an Anteilen hat, was sich dann auch in der Geschäftsordnung und in der Satzung niederschlagen muss. Gründerfreunde haben in diesem Prozess besonders viele schlaflose Nächte …
Aber es muss nicht nur an den Gründern selbst liegen, wenn die Teams sich verändern. Wer weitere Gesellschafter außer dem Gründerteam aufnimmt, z. B. als Eigenkapital-Geber, muss sich von Anfang an darüber bewusst sein, dass diese auch bei der Zusammensetzung des Führungsteams Mitspracherechte haben. Vorsorge heißt in allen diesen genannten Fällen, für einen eventuellen Abschied alle möglichen Interessenskonflikte und Lösungsmöglichkeiten von Anfang an zu durchdenken – egal ob man das Nachsehen sonst aus der Perspektive eines verabschiedeten Mitglieds oder des weitermachenden Teams hätte!
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