GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, weithin bekannt als „GmbH“, ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in Deutschland. Der Grund dafür liegt in der Beschränkung der Haftung. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Alle Verbindlichkeiten beziehen sich nur auf die GmbH und nicht auf die Gesellschafter selbst, das heißt, dass die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt davon unberührt.Eine GmbH kann grundsätzlich zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sie gemäß § 13 Abs. 3 GmbHG und § 6 HGB als sogenannter Formkaufmann gilt und daher immer gewerbesteuerpflichtig ist. Für vermögensverwaltende oder freiberufliche Tätigkeiten empfiehlt sie sich daher nur in Ausnahmefällen.
Die Simpleshow erklärt die Mini-GmbH/ Unternehmergesellschaft
Gründung
Generell werden zur Gründung einer GmbH eine oder mehrere juristische oder natürliche Personen benötigt, die einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen. Es setzt sich aus der Summe der Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen, die unterschiedlich hoch sein können. Zur Sicherung des Stammkapitals müssen vor Eintragung in das Handelsregister die Mindesteinlagen erbracht werden. Diese betragen mindestens ein Viertel der Stammeinlage jedes Gesellschafters, insgesamt jedoch mindestens 12.500 Euro.Möglich sind eine Bargründung, oder eine Sachgründung. Die Bargründung ist relativ einfach und ist schnell vollzogen. Sobald jedoch einer der Gesellschafter seine Einlage nicht monetär leistet, sondern in Form von Sachwerten, wird der Gründungsprozess schwieriger. Der Sachwert muss im Vertrag genau beschrieben und geschätzt werden sowie ein Sachgründerbericht verfasst werden muss. Auch für den Eintrag im Handelsregister sind Unterlagen über die Sacheinlage einzureichen.
Als juristische Person entsteht die GmbH erst nach Eintragung in das Handelsregister. Vorher durchläuft sie zwei Phasen der Gründung: Die Vorgründungsgesellschaft und die GmbH i.G.
Vorgründungsgesellschaft
Wenn die Gesellschafter beschließen, eine GmBH zu gründen, entsteht bereits die Vorgründungsgesellschaft. In dieser Phase wird der Gesellschaftsvertrag ausgearbeitet und für die notarielle Beurkundung ausgearbeitet. Die Vorgründungsgesellschaft wird rechtlich wie eine GbR ggf. sogar oHG behandelt. Wenn die Gesellschafter also jetzt schon ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, gilt die Haftung der GbR bzw. oHG. Das bedeutet, dass die Gesellschafter in dieser Phase mit ihrem Privatvermögen haften.GmbH in Gründung (GmbH i.G.)
Zwischen dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags durch die notarielle Beurkundung und der Eintragung ins Handelsregister entsteht eine GmbH i.G, welche die Vorgründungsgesellschaft ablöst.Diese Form der Gesellschaft ist schon weitgehend rechtsfähig und kann ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen. Die Gesellschafter haften jetzt nicht mehr persönlich, mit Ausnahme der Verlustdeckungshaftung. Kommt es aufgrund der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in dieser Phase zu einer Reduzierung des Gesellschaftsvermögens unter das Stammkapital, müssen die Gesellschafter den Unterschiedsbetrag anteilig ausgleichen, da das Stammkapital am Eintragungstag in voller Höhe zur Verfügung stehen muss. In diesem Fall haften die Gesellschafter also über den ihnen zugeordneten Anteil am Stammkapital hinaus mit ihrem Privatvermögen.
Die wichtigsten Aufgaben der GmbH i.G. sind die Einzahlung der Stammeinlagen durch die Gesellschafter, die Bestellung eines Geschäftsführers sowie die Anmeldung zum Handelsregister. Nach erfolgter Eintragung wird aus der GmbH i.G. automatisch die GmbH, welche ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet.
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