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ERP-Startfonds

Das Wichtigste auf einen Blick

Gefördert werden kleine junge Technologieunternehmen mit Sitz in Deutschland, einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter 10 Mio. Euro sowie weniger als 50 Mitarbeiter.

Das Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zehn Jahre sein und muss über das zur Durchführung der Entwicklungsarbeiten, zur Produktion und zur Vermarktung notwendige technische Fachwissen sowie über die erforderlichen kaufmännischen Kenntnisse verfügen. Kaufmännisches Know-how kann auch durch die Einschaltung von Externen, z. B. des Leadinvestors, eingebracht werden, sofern das Unternehmen bis zur Antragstellung noch keine nennenswerten Umsätze erzielt hat.

Ein kooperierender Beteiligungsgeber (Leadinvestor) darf unter Einbeziehung der geförderten ERP-Startfonds-Beteiligung zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 49 Prozent der Unternehmensanteile bzw. der Stimmrechte des begünstigten Unternehmens halten. Mehr als 25 Prozent müssen bei Antragsstellung von Know-how Trägern für das Unternehmen gehalten werden, die nicht Beteiligungsgeber sind.

Finanzierungsgegenstand

Innovative Technologieunternehmen können mit dem aufgenommenen Beteiligungskapital ihren Finanzierungsbedarf decken. Folgende Vorhaben können finanziert werden: Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen und/oder deren Markteinführung.

Die Entwicklungsanteile, die den innovativen Kern betreffen, werden im Unternehmen selbst erbracht. Wenn für Entwicklungsschritte Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, müssen die Spezifikationen im Unternehmen selbst erarbeitet werden.

Die neu entwickelten Produkte (Verfahren/Dienstleistungen) unterscheiden sich in den wesentlichen Funktionen von den bisherigen Produkten (bzw. Verfahren/Dienstleistungen) des Unternehmens und basieren auf eigener Forschungs- und Entwicklungsarbeit.

Auftragsentwicklungen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wichtig: Die Gesamtfinanzierung der Finanzierungsrunde muss gesichert sein. Außerdem ist der Beteiligungsnehmer verpflichtet, die zweckgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Finanzierungbedingungen

Die KfW geht eine Beteiligung an dem Technologieunternehmen zu den wirtschaftlich gleichen Konditionen (pari passu) wie der Leadinvstor ein. Die Konditionengestaltung für die Beteiligung der KfW lehnt sich vorrangig die die Vorgaben des Leadinvestors an.

Kreditbetrag

Höchstbetrag: max. fünf Millionen Euro pro Technologieunternehmen. Im Rahmen dieses Höchstbetrags können mehrere Finanzierungsrunden begleitet werden. Die erste von der KfW im Rahmen des Programms einzugehende Beteiligung beträgt hierbei maximal 2,5 Millionen Euro.

Wer kann als Leadinvestor auftreten?

  • Beteiligungsgesellschaften
  • Unternehmen (als strategische Investoren)
  • Business Angels

Beteiligungsgesellschaften müssen bei der KfW akkreditiert sein, Unternehmen und Business Angels werden auf Einzelfallbasis zugelassen.

Vor einer potenziellen Beteiligung der KfW hat der Leadinvestor für die KfW die Beteiligungsvoraussetzungen zu prüfen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Beurteilung des Unternehmens (Due Diligence, Investmentproposal o. ä.) stellt im Rahmen der Finanzierungsprüfung einen wesentlichen Aspekt der Beteiligungsentscheidung der KfW dar.

Der Leadinestor muss sich mit der gleichen Summe (oder mehr) wie die KfW beteiligen. Der Leadinvestor überwacht die Geschäftsführung und Entwicklung des Technologieunternehmens und unterrichtet hierüber die KfW. Zum Ausgleich erhält er von der KfW eine Vergütung.

Der Leadinvestor soll das Technologieunternehmen in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen beraten und unterstützen. Er soll Management-Know-how und Marketingunterstützung bieten können. Außerdem sollte er in der Lage sein, zusätzliche Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Laufzeit

Die Geteiligungsdauer der KfW richtet sich nach der Laufzeit der Beteiligung des Leadinvestors, da ein gleichzeitiger Exit angestrebt wird. 

Antrag

Vor Abschluss eines Beteiligungsvertrages stellen Leadinvestor und Technologieunternehmen den Antrag gemeinsam bei der KfW Bankengruppe.

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