US Limited Liability Company LLC

US Limited Liability Company (L.L.C.)

Die steuerliche Einordnung einer US–L.L.C. in Deutschland

Die Frage der steuerlichen Einordnung der L.L.C. in Deutschland ist insbesondere dann wichtig, wenn es um die Betrachtung der US-Erbschaftssteuerplanung und den Durchfluss von Verlusten nach Deutschland geht. ob die L.L.C.  für Zwecke der deutschen Besteuerung als Körperschaft oder als Personengesellschaft einzuordnen ist, lesen Sie in diesem Beitrag.

Einsatzmöglichkeiten der L.L.C.

In den USA wird die Rechtsform der Limited Liability Company (L.L.C.) (wörtlich: Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in erheblichem Umfang genutzt. Gründe der Beliebtheit sind in erster Linie die zivilrechtliche Flexibilität in der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung und die beschränkte Haftung der Gesellschafter. Als Vorteil wird auch gewertet, dass die L.L.C. für Besteuerungszwecke regelmäßig als Personengesellschaft behandelt werden kann. Dadurch lässt sich die dem klassischen Körperschaftsteuersystem der USA innewohnende wirtschaftliche Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne vermeiden; außerdem können Verluste der Gesellschaft durch die Gesellschafter verwertet werden.

Die L.L.C. wird von kleinen und mittleren Unternehmen, aber auch bei der Gestaltung von Konzernstrukturen eingesetzt und ist nicht zuletzt gerade für den ausländischen Investor ein beliebtes und flexibles Investitionsvehikel. Tätigkeiten in bestimmten Geschäftszweigen – zum Beispiel das Bank- und Versicherungsgeschäft - dürfen nicht in der Rechtsform der L.L.C. ausgeübt werden.


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