Gründercoaching, Gründerberatung und Förderprogramme

Gründercoaching, Gründerberatung und Förderprogramme

Guter Rat muss nicht viel kosten

"Aller Anfang ist schwer", heißt es. Gerade Gründer können davon ein Lied singen. Marketing? Finanzplanung? Personalsuche? Beratung ist gefragt, um diese vielen Probleme zu lösen. "Coaching" lautet das Stichwort – und inzwischen gibt es viele Möglichkeiten, die Kosten erheblich durch staatliche Zuschüsse zu senken.

Gründercoaching Deutschland

Zielgruppe:
Dieses Coaching richtet sich an junge Unternehmen. Bedingung: Es sind keine fünf Jahre seit der Gründung oder Übernahme vergangen. Angesprochen wird die gewerbliche Wirtschaft, zum Beispiel Handwerk, Handel und Industrie sowie das Dienstleistungsgewerbe. Ein Coaching können aber auch Freiberufler in Anspruch nehmen, deren Tätigkeit wirtschaftsnah ist und keine Unternehmensberatung zum Inhalt hat.

Inhalte:
Es werden nur bestimmte Inhalte gefördert, zum Beispiel: die Optimierung eines Unternehmenskonzepts (Businessplan), Markt- und Vertriebsstrategien oder die Vorbereitung von Finanzierungs- und Genehmigungsgesprächen. Ausgeschlossen sind Themen wie die Vorgründungsphase, Buchhaltung oder Rechts- Versicherungs- und Steuerfragen.

Förderhöhe:
800 Euro – so hoch ist netto das maximale Tageshonorar, das förderfähig ist. Ein Tag hat dabei acht Arbeitsstunden. Das Gesamthonorar darf 6.000 Euro nicht übersteigen. Diese beiden Richtgrößen entscheiden wie hoch der Zuschuss ausfällt – abhängig von der Region, in der das Unternehmen zu Hause ist: Außer der Gegend um Lüneburg sind es in den alten Bundesländern 50 Prozent, einschließlich Berlin. In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 75 Prozent, genauso wie in Lüneburg.

Beispiel 1:
Ein Unternehmensberater arbeitet in Düsseldorf 5 Tage. Sein Honorar beträgt 1.200 Euro / Tag. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 6.000 Euro. Weil der Tagessatz bei 800 Euro gedeckelt ist, sind nur 4.000 Euro förderfähig – 2.000 Euro gibt es als Zuschuss (50 Prozent in den alten Bundesländern), der Eigenanteil beträgt 4.000 Euro.

Beispiel 2:
Ein Unternehmensberater arbeitet in Schwerin sieben Tage. Sein Honorar beträgt 800 Euro / Tag. Das Gesamthonorar beläuft sich auf 5.600 Euro. Der vorgegebene Tagessatz wird nicht überschritten, förderfähig ist das gesamte Honorar – 4.200 Euro gibt es als Zuschuss (75 Prozent in den neuen Bundesländern), der Eigenanteil beträgt 1.400 Euro.

Ansprechpartner:
Die Mittel für das Gründercoaching kommen aus dem "Europäischen Sozialfonds", zuständig ist in Deutschland die KfW-Mittelstandsbank. Sie hat Regionalpartner, zum Beispiel die örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder die Handwerkskammern (HWK). Ein Gründer stellt diesen Regionalpartnern seine Geschäftsidee vor, die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für ein Coaching werden geprüft. Dort reicht der Gründer auch seinen Antrag auf Förderung ein.

Nicht rückzahlbare Fördermittel und bis zu 4.500 Euro vom Staat

Bereits hunderte Gründer und junge Firmen haben kostenlos über die Berater von förderland vor Ort erfolgreich Förderungen beantragt.

Gründercoaching Deutschland: Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Zielgruppe:
Seit dem 1. Oktober 2008 werden Gründer gefördert, die arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten (SGB II oder SGB III). Sie können diese Förderung für ein Coaching im ersten Jahr nach der Gründung beantragen.

Förderhöhe:
Bundesweit wird ein Zuschuss in Höhe von 90 Prozent des Beratungshonorars gezahlt. Das sind maximal 3.600 Euro, weil das Gesamthonorar netto nicht 4.000 Euro übersteigen darf. Der höchste Tagessatz des Beraters darf 800 Euro betragen.

Beispiel:
Der Unternehmensberater arbeitet vier Tage, sein Honorar beträgt 850 Euro / Tag. Das gesamte Honorar beläuft sich auf 3.400 Euro. Davon sind aber nur 3.200 Euro förderfähig, weil das Tageshonorar bei 800 Euro gedeckelt ist. Der Zuschuss hat eine Höhe von 2.880 Euro (90 Prozent Zuschuss bundesweit), der Eigenanteil beträgt 520 Euro.

Andere Fördermöglichkeiten

Neben dem Gründercoaching Deutschland gibt es noch eine Reihe weiterer Fördertöpfe, die ein Gründer nutzen kann. Hilfreich ist die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bietet Zuschüsse für die Unternehmensberatung an. Außerdem haben viele Bundesländer Förderprogramme aufgelegt, um das Coaching von Gründern finanziell zu unterstützen. Hier zwei Beispiele aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.

Beispiel Baden-Württemberg: Beratungen in der Gründungsphase

Zielgruppe:
In allen Wirtschaftsbereichen bis auf das Handwerk gibt das Land einen Zuschuss, wenn eine Beratung in der Gründungsphase stattfindet. Das Unternehmen muss weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, und sein Umsatz darf höchstens zwei Millionen Euro betragen.

Förderhöhe:
Es kann sich um eine einmalige Beratung handeln, oder sie dauert bis zu fünf Tagen. Die Kosten pro Tag (inklusive Reisekosten) betragen 740 Euro. Der Landeszuschuss kommt auf 590 Euro – und der Eigenanteil liegt dann bei 150 Euro.
http://www.rkw-bw.de/unternehmensberatung/Foerderprogramme.php

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Gründungsberatung

Zielgruppe:
Gründer, bzw. Personen, die ein Unternehmen erwerben oder sich als tätige Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligen wollen, und zwar mit mindestens 50 Prozent des gezeichneten Kapitals.

Förderhöhe:
Bei einer Gründung werden bis zu vier Tage Beratungsleistung gefördert, bei einer Betriebsübernahme sind es sechs Tage (in zwölf Monaten). Der Zuschuss für die Beratung beträgt 50 Prozent eines Tagessatzes, es sind aber maximal 500 Euro. In besonderen Fördergebieten (Ziel-2-Gebiete) erhöht sich der Anteil auf 75 Prozent (max. 500 Euro). Hartz-IV-Empfänger, Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrer haben einen Anspruch auf 90 Prozent Förderung (max. 500 Euro). (Stand: April 2011)

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Ein Beitrag von Ingo Leipner (Stand 03/2011)

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