Gewerbeanmeldung - Was es zu beachten gilt

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Gewerbeanmeldung - die zehn wichtigsten Antworten

In Deutschland sind alle Gewerbetreibenden dazu verpflichtet, ihr Gewerbe anzumelden. Doch oft ist nicht ganz klar, wer überhaupt zu dieser Gruppe gehört, geschweige denn, wie die Anmeldung im Einzelnen funktioniert. Zahlreiche Ausnahmeregelungen erschweren den Durchblick dabei zusätzlich. Aus diesem Grund liefern wir Ihnen die Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen zum Thema Gewerbeanmeldung.

Was versteht man unter einem Gewerbe?

Nach der Gewerbeordnung üben Sie ein Gewerbe aus, wenn Sie einer Tätigkeit selbstständig und regelmäßig nachgehen. Weitere Kriterien sind, dass Sie das Gewerbe entgeltlich und zum Erzielen von Gewinnen betreiben. Dabei spielt die Rechtsform des Betriebes keine Rolle.

Wer zählt nicht zu den Gewerbetreibenden?

Die sogenannten ‚Freien Berufe‘ (beispielsweise Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Künstler) fallen nicht unter diese Regelung und müssen meist kein Gewerbe anmelden – es sei denn, sie sind durch die gewählte Rechtsform (zum Beispiel eine GmbH) anmeldepflichtig. Dasselbe gilt für den Bereich der ‚Urproduktion‘, womit typischerweise Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und im Bergbau gemeint sind. Wer sein eigenes Vermögen verwaltet, indem er eigene Grundstücke oder Gebäude verpachtet oder vermietet, muss dies ebenfalls nicht dem Gewerbeamt melden.

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sie sind zur Anmeldung verpflichtet, sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen. Auch wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie dies dem Gewerbeamt mitteilen. Das gleiche gilt für die Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Kommune oder die Gründung einer neuen Filiale. Wird die Tätigkeit verändert oder ausgeweitet, ist dies ebenfalls meldepflichtig.

Außerdem müssen Gewerbetreibende das Gewerbeamt informieren, wenn sie die Rechtsform ihres Betriebes ändern oder einen neuen Gesellschafter aufnehmen.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung?

Sie melden Ihr Gewerbe beim Gewerbeamt der jeweiligen Kommune an. Wo sich das Amt genau befindet, hängt von der Größe der Stadt ab. Bei kleineren Gemeinden finden Sie es meist im Rathaus, bei größeren Kommunen ist es ein Teil des Ordnungsamts. Die Anmeldung können Sie persönlich auf dem Amt, oft aber auch schriftlich oder über das Internet durchführen. Wichtig ist dabei, dass der Gewerbetreibende selbst die Anmeldung durchführt. Im Falle eines Einzelunternehmens ist dies der Inhaber, bei einer Personengesellschaft der oder gegebenenfalls die geschäftsführende/n Gesellschafter. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, ist der vertretungsberechtigte Geschäftsführer zuständig.

Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält der Gewerbetreibende als Bestätigung einen Gewerbeschein.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Nehmen Sie unbedingt Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit, um sich ausweisen zu können. Ausländische Staatsbürger, die nicht aus EU-Ländern kommen, müssen zudem eine Aufenthaltsgenehmigung der jeweiligen Ausländerbehörde vorlegen. Die Genehmigung sollte die Erlaubnis enthalten, dass ein Gewerbe betrieben werden darf.

Ist das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen, müssen Sie den Handelsregisterauszug sowie den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag vorlegen.

Für welche Gewerbearten ist eine besondere Erlaubnis erforderlich?

Für einige Brachen gelten Spezialregelungen, die über die reine Gewerbeanmeldung hinausgehen. Betroffen sind davon beispielsweise das Reisegewerbe, die Gastronomie oder der Handel mit gefährlichen Gütern. Auch für Fahrschulen, Taxiunternehmen und handwerkliche Betriebe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich. Welche Gewerbearten betroffen sind, erfahren Sie im Detail in den Paragraphen 33 und 34 der Gewerbeordnung.

Wie detailiert muss ich meine Tätigkeitsangaben formulieren?

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, sollte aus Ihren Angaben deutlich hervorgehen, welche Dienstleistungen oder Waren Ihr Angebot umfasst. Betreiben Sie Handel, sollten Sie zum Beispiel angeben, ob es um Groß- oder Einzelhandel geht. Auch die Warengruppen müssen bestimmt werden – zwar nicht im Detail, aber mit Oberbegriffen (zum Beispiel ‚Haushaltswaren‘).

Welche Konsequenzen bringt eine Gewerbeanmeldung mit sich?

Das Gewerbeamt informiert verschiedene Behörden über die Anmeldung, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK), das Finanzamt, die Krankenkasse oder die Handwerkskammer (HWK). Weitere Stellen sind die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaften, das Steueramt, das statistische Landesamt sowie eventuell das Bauamt.

Der Betrieb wird ins Gewerberegister der jeweiligen Stadt aufgenommen und je nach Tätigkeitsbereich schließt sich der Betrieb als Mitglied der IHK oder der HWK an.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Gewerbeanmeldung mitbringen?

Zunächst muss die persönliche Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gewährleistet sein. Dies sollten Sie gegebenenfalls durch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes belegen. Bei den sogenannten sachlichen Voraussetzungen müssen Sie zum Beispiel die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder die erforderlichen Gewerberäume nachweisen. Außerdem müssen Sie zeigen, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen mitbringen. Das bedeutet, dass Sie als Gewerbetreibender die jeweilige Ausbildung oder das entsprechende Studium absolviert haben. Auch die Teilnahme an Weiterbildungen sollten Sie als Belege mit anführen.

Welche Gebühren kommen auf mich zu?

Die Höhe der Bearbeitungsgebühr kann sich je nach Kommune stark unterscheiden. In der Regel liegt sie zwischen 20 und 40 Euro. Die Kosten für eine Gewerbeummeldung sind meist niedriger und belaufen sich auf etwa 10 bis 20 Euro. Einige Kommunen führen eine Ummeldung sogar kostenlos durch.

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