Samstag, 04.02.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Freiberufler - Leben ohne Gewerbesteuer
Was ist eigentlich ein Freiberufler?
Der Werbetexter ist es, der Versicherungsberater nicht. Der Handelsvertreter ist es ebenfalls nicht, während der Lektor es wieder sein darf: ein Freiberufler. Wo verläuft die Trennlinie, um Freiberufler von Gewerbetreibenden zu unterscheiden? Auf diese Frage gibt es keine einfachen Antworten – oft ist der Einzelfall genau zu prüfen. Hier ein paar grundsätzliche Informationen.Darum geht's
Der Freiberufler unterscheidet sich in fünf wesentlichen Punkten vom Gewerbetreibenden:- Er zahlt keine Gewerbesteuer.
- Er muss kein Gewerbe anmelden.
- Er muss keine doppelte Buchführung betreiben (eine Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht aus).
- Er ist kein Zwangsmitglied in einer Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Er kann mit anderen Freiberuflern eine Partnerschaftsgesellschaft gründen.
Konkreter wird § 18, Abs. 1 des Einkommensteuergesetz (EStG): Dieser Absatz unterscheidet bei den Freiberuflern drei Gruppen – Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe.
Katalogberufe: Vier Berufsgruppen fallen in diese Kategorie.
- Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
- Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer.
- Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige.
- Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Tätigkeitsberufe: Der Arbeitsmarkt steht nicht still, neue Berufsbilder tauchen auf. Daher sind Freiberufler auch in sogenannten Tätigkeitsberufen aktiv, wobei immer der Einzelfall geprüft wird (keine vollständige Liste!):
- Wissenschaftliche Tätigkeit: Dazu zählen Forschung, Lehrtätigkeit oder das Erstellen von Gutachten.
- Künstlerische Tätigkeit: Bildende Künstler, Showstars, Entertainer oder Regisseure.
- Schriftstellerische Tätigkeit: Online-Journalisten, Publizisten, Autoren oder Lektoren.
- Erzieherische Tätigkeit: Betreiber eines Kinderheims.
- Unterrichtende Tätigkeit: Reitlehrer oder Kommunikationstrainer.
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So sieht es in der Praxis aus
In ihrem "Praxisbuch für Freiberufler" hat Svenja Hofert bestimmte Kriterien zusammengestellt. Mit ihrer Hilfe kann der Leser erkennen, ob er eher ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender ist.Was spricht für eine freiberufliche Tätigkeit?
- Es liegt ein akademischer Abschluss oder eine höhere Bildung vor.
- Der kreative Anteil ist bei der Arbeit sehr hoch.
- Hochwertige Zusatzausbildungen wurden absolviert, die für die Arbeit notwendig sind.
- Freiberufler ist, wer in seinem Unternehmen allein inhaltlich arbeitet, während andere Mitarbeiter als Aushilfen oder "Zuarbeiter" tätig sind.
- Die Verdienstquelle besteht aus Wissen und Erfahrung auf hohem Niveau.
- Die Tätigkeit liegt im Bereich von Beratung, Coaching, Lehre oder Unterricht.
- Es besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Kunden.
- Die Dienstleistung und der persönliche Einsatz stehen im Vordergrund.
- Die Bezahlung besteht aus Honoraren.
- Das Know-how der Tätigkeit hat das Niveau eines in den Katalogberufen genannten Akademikers.
- Produkte werden verkauft.
- Die Dienstleistung besteht in der Vermittlung.
- Es wird eine Ware hergestellt.
- Das Unternehmen wächst vor allem durch Kapitaleinsatz.
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Fazit
Die Liste der Kriterien zeigt: Auf den ersten Blick lässt sich nicht schnell sagen, wer ein Freiberufler ist. Es kommt immer auf den Einzelfall an, den das Finanzamt zu prüfen hat. Da ist Rat vom Fachmann gefragt, Rechtsanwälte oder Steuerberater helfen weiter. Es ist auch möglich, beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu beantragen oder im Zweifelsfall die Oberfinanzdirektion einzuschalten. Freiberufler oder Gewerbetreibender – die passende Schublade ist nicht leicht zu finden.Zum Thema auf förderland
Fachbeitrag: Mehr Freiheiten als Freiberufler - doch welche Tätigkeiten gehören dazu?anzeige
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