Mittwoch, 16.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Bürgschaften und Haftungsfreistellungen
Bürgschaften und Haftungsfreistellungen
In allen Bundesländern können öffentliche Bürgschaften beantragt werden. In den meisten Fällen ist dafür die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Die Bürgschaftsbanken übernehmen Bürgschaften zur Besicherung von Krediten, wenn der Kreditnehmer keine eigenen Sicherheiten in dem von den Geschäftsbanken geforderten Umfang stellen kann. Mit dieser Bürgschaft wird dann ein Kredit besichert, den eine Geschäftsbank gewährt.
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Bei der Aufnahme von Krediten mit Haftungsfreistellung wird die durchleitende Geschäftsbank in einem bestimmten Umfang von der Haftung für den Kredit freigestellt. Je nach Kreditprogramm und Region liegt die Haftungsfreistellung zwischen 50 Prozent und 100 Prozent des Kreditvolumens. Falls der Kredit ausfällt, trägt in diesem Fall die öffentliche Hand (also der Bund oder ein Bundesland) das Ausfallrisiko. Dieses Risiko wird jedoch nur gegenüber der durchleitenden Geschäftsbank übernommen. Der Kreditnehmer haftet in jedem Fall für den von ihm aufgenommenen Kredit.
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