Mittwoch, 16.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Elterngeld - DIW Wochenbericht 48/2006
Nach Storchbesuch schneller ins Büro zurück
1. Januar 2007 – das Erziehungsgeld geht, das Elterngeld kommt. Nach Schätzungen des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) wird diese so genannten Lohnersatzzahlung Mütter mit kleinen Kindern zu einer früheren Rückkehr ins Berufsleben bewegen.Die Experten des DIW sagen in ihrem aktuellen Wochenbericht voraus, dass durch die Einführung des Elterngeldes die Anzahl berufstätiger Müttern mit Kindern im zweiten Lebensjahr von 36 auf 40 Prozent klettern werde. Zusätzlich könne dieser Effekt noch durch ein verbessertes Betreuungsangebot für Kleinkinder unter drei Jahren gesteigert werden, so der Bericht weiter.
Schneller wieder in Lohn und Brot
Alles in allem fördere das neue Elterngeld die Rückkehr frischgebackener Eltern ins Berufsleben deutlich stärker als das bisherige Erziehungsgeld. Dies sei insbesondere auf zwei Effekte zurückzuführen. Zum einen breche nach zwölf bzw. 14 Monaten Elterngeldbezug ein komplettes Einkommen weg. Zum Ausgleich dieses Verlustes werde die Erwerbstätigkeit erhöht ("Einkommenseffekt"). Zum anderen sei das Haushaltseinkommen über 16.500 Euro pro Jahr auf das bisherige Erziehungsgeld angerechnet worden, was einen negativen Arbeitsanreiz auf beide Elternteile ausgeübt habe ("Substitutionseffekt") – dieser negative Arbeitsanreiz falle beim neuen Elterngeld nun weg.Nach Berechnungen des DIW führe das Elterngeld bei 73 Prozent der Paare und 42 Prozent der Alleinerziehenden im ersten Jahr nach der Geburt des Nachwuchses zu einem höheren Nettoeinkommen als vor der Reform.
Bis zu 14 Monate 67 Prozent des Nettogehaltes
Das Elterngeld löst zum 1. Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld ab und soll finanzielle Benachteiligungen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt gegenüber Kinderlosen ausgleichen. Zunächst wird diese Lohnersatzzahlung bis zu zwölf Monate bezahlt. Sobald sich auch der Vater dazu entschließt eine berufliche Auszeit zu nehmen und eine Zeit lang den Nachwuchs zu betreuen, wird die Zahlung auf 14 Monate ausgeweitet.Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, ist aber auf einen Höchstsatz von 1.800 Euro beschränkt. Einen Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die zuvor nicht gearbeitet haben. © förderland, DIW
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren
Termine