Mittwoch, 16.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gebrauchsmuster
Wofür?Ein Gebrauchsmuster kann für alle technischen Erfindungen (keine Verfahren) angemeldet werden, die man auch patentieren lassen könnte. Unterschied: Die Schutzdauer ist kürzer. Und im Gegensatz zum Patent wird hier nicht ein derart ausgeprägter erfinderischer Schritt verlangt.
Schutzdauer
Bis zu zehn Jahre
Prüfung
Keine amtliche Prüfung auf Schutzfähigkeit durch das Patentamt. Wer ein Gebrauchsmuster anmelden will, sollte und kann durch eine eigene Marktbeobachtung checken, ob es nicht bereits eine entsprechende Anmeldung gibt. Ein Rechercheantrag kann wie beim Patent beim Patentamt gestellt werden. Die Ergebnisse müssen aber selbst ausgewertet werden.
Kosten
- Anmeldung: 40 Euro
- Recherchegebühr (für Eintragung nicht erforderlich): 250 Euro
- Anwalt: zirka 1.700 Euro
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