Samstag, 11.02.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesetzliche Neuregelungen zum 1. November 2006
Saison-Kurzarbeitergeld und Vergaberecht
Zum 1. November treten wieder zwei gesetzliche Neuregelungen in Kraft. So soll mit dem neuen Saison-Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft die steigende Arbeitslosigkeit in der Schlechtwetterzeit vermieden werden. Durch die Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien wird die Vergabe von Staatsaufträgen vereinfacht.Saison-Kurzarbeitergeld in der Bauwirtschaft
Das bisherige Winterausfallgeld wird zum 1. November durch das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt. Gezahlt wird das Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis zum 31. März und gilt zunächst nur für das Baugewerbe.Ziel des neuen Gesetzes ist, Arbeitnehmer bei saisonalen Arbeitsausfällen – wie Auftragsmangel oder witterungsbedingte Arbeitsausfälle - in der Schlechtwetterzeit nicht zu entlassen, sondern weiter im Betrieb zu bschäftigen und damit die Arbeitsverhältnisse zu stabilisieren.
Die Berechnung und die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes stimmt mit dem Kurzarbeitergeld und dem bisherigen Winterausfallgeld überein und richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im Kalendermonat. Das Geld wird in zwei Leistungssätzen gezahlt. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent, Arbeitnehmer ohne Kind 60 Prozent entgangenen Arbeitsentgelts.
Zudem haben Arbeitnehmer des Baugewerbes Anspruch auf ergänzende Leistungen wie das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld. Arbeitgeber erhalten die von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für die Bezieher des Saison-Kurzarbeitergeldes zurück.
Die neue Förderung wird aus Beitragsmitteln zur Arbeitsförderung finanziert. Die ergänzenden Leistungen werden aus Umlagemitteln zur Verfügung gestellt.
Vereinfachung des Vergaberechts
Um die Vergabe von Staatsaufträgen zu vereinfachen und zu modernisieren tritt am 1. November die Änderung der Vergabeverordnung in Kraft. Ein zweiter Schritt soll bis Ende des Jahres erfolgen: ein Gesetzentwurf zur Vereinfachung des komplizierten und schwerfälligen deutschen Vergaberechts mit dem Ziel, vermehrt kleinere Unternehmen mit weniger Aufwand an den Vergabeverfahren zu beteiligen.Ab 1. November werden die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, bei Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte die geänderten Verdingungsverordnungen anzuwenden. Diese Schwellenwerte sehen folgendermaßen aus:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder im Verkehrsbereich von zur Zeit 400.000 Euro auf 422.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen von 130.000 Euro auf 137.000 Euro
- alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 200.000 Euro auf 211.000 Euro
- Bauaufträge von 5 Millionen Euro auf 5.278.000 Euro
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