Samstag, 11.02.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Länderchefs haben sich auf GEZ-Gebühr für PC geeinigt
GEZ-Gebühr für Computer - jetzt ist es amtlich
Allen Widerständen zum Trotz haben sich die Ministerpräsidenten auf die umstrittene GEZ-Gebühr für Computer geeinigt. Ab 2007 wird demnach für jeden internetfähigen PC eine Abgabe in Höhe von 5,52 Euro einkassiert.Auch der Protest aus den eigenen Reihen hat den Großteil der Länderchefs nicht von ihrem Beschluss abgebracht. Damit ist die Diskussion der vergangenen Tage, die Regelungen zur GEZ-Gebühr völlig neu zu gestalten, erst einmal wieder vom Tisch. Im Gespräch war, das jetzige System abzuschaffen und stattdessen eine Haushaltspauschale einzuführen. Das hätte zum einen eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zum anderen eine Entlastung der Selbständigen und Freiberufler mit sich gebracht, die bisher für jeden Arbeitsplatz bezahlen müssen.
Gebührenpflicht für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte"
Jeder Haushalt, in dem hierzulande ein Radio oder einen Fernseher steht, ist verpflichtet GEZ-Gebühren zu bezahlen. Zum 1. Januar 2007 wird die Liste der gebührenpflichtigen Elektrogeräte nun um einen Posten erweitert. Auch für so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" - internetfähige Computer, Notebooks, Handys – wird dann eine Gebühr in Höhe von 5,52 Euro fällig.Besonders betroffen - Selbständige, Freiberufler...
Selbständige, Freiberufler und inhabergeführte Kleinstunternehmen mit internetfähigem PC werden künftig dreifach zur Kasse gebeten: als Privatperson, für das Autoradio, falls dieses auch als Geschäftswagen dient und für einen internetfähigen Computer am Arbeitsplatz. Betroffen sind auch Personen, die ihren internetfähigen Computer zu Hause für berufliche Zwecke benutzen wie beispielsweise Lehrer oder eBay-Powerseller.Private Haushalte
Bisher zahlen private Haushalte eine Pauschale bei der Rundfunkgebühr. Für ein Radio werden 5,52 Euro und für ein TV-Gerät 17,03 Euro pro Monat fällig, wobei hier auch das Radio schon mit drin ist. Alle privaten PC-Nutzer mit Internetanschluss werden nun ab Januar 2007 ebenfalls zur GEZ-Kasse gebeten werden. Ausnahme: Wer bereits Fernseher und Radio gemeldet hat, ist als Privatperson aus dem Schneider.© foerderland, ddp, GEZ, BDWi
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