Schluss mit lustig - AGG in Kraft Allgemeines Gleichbehandlungsgesetzes tritt zum 18. August 2006 in Kraft

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz tritt am 18. August in Kraft

Schluss mit lustig - AGG in Kraft

Mit der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler und der Verkündigung im Bundesgesetzblatt hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nun endgültig auch die letzten beiden Hürden genommen. Einer Randstad-Studie zufolge waren allerdings noch Ende Juni zwei Drittel der Unternehmen nicht auf die neuen Regelungen vorbereitet.

Studie - fast zwei Drittel sind nicht vorbereitet

Einer Studie des Personaldienstleisters Randstad zufolge sind fast zwei Drittel der deutschen Unternehmen nicht auf das AGG vorbereitet. Über Einzelheiten des Gesetzes sind nur rund ein Viertel der Befragten im Bilde. Lediglich 13,5 Prozent der teilnehmenden Personalentscheider gaben an, sich ausreichend auf die Neuregelungen vorbereitet zu haben. An der Befragung, die im Juni diese Jahres durchgeführt wurde, nahmen insgesamt 252 Personalentscheider teil.  

Schutz vor Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll Benachteiligungen aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beseitigen.

Da das Gesetz umfassenden Schutz vor Diskriminierungen im Arbeitsleben bieten soll, greifen die Vorschriften eigentlich in allen nur denkbaren Bereichen rund um das Personalwesen. Angefangen bei Stellenausschreibungen, Auswahlkriterien, Einstellungen bzw. Absagen, Beschäftigungsbedingungen, Arbeitsentgelt, Arbeitsverträgen und Arbeitszeugnissen über Beförderungen, Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen und Kündigungen bis hin zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Verbänden. 

"Zusätzliche Kosten und Bürokratie"

"Durch neue Informations- und Schulungspflichten entstehen für die Unternehmen zusätzliche Kosten und Bürokratie. Die Neuregelungen für Schadensersatz und Entschädigung eröffnen den Weg zu einem dem deutschen Recht – aus gutem Grund – fremden Strafschadensersatz. Das Gesetz wirft viele neue Rechtsfragen auf und begründet so weitere Rechtsunsicherheit", erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt und fordert gleichzeitg "substanzielle Korrekturen".

Verschlechterte Standortbedingungen

Das neue Gleichbehandlungsgesetz werde die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtern, weil es immer noch über die EU-Richtlinie hinausgehe, ist DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben überzeugt.  
"Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden," so Wansleben weiter.

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt der DIHK Unternehmen, sich mit der neuen Rechtslage gründlich auseinanderzusetzen.

Weitere Informationen
Die im Bundesgesetzblatt verkündete Fassung des AGG auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.
PDF|Download 

Weitere Informationen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Randstad Expertenpanel Personal
Ergebnisse der Umfragewelle Juni 2006
PDF|Download


© förderland, BMJ, Randstad

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