Rechtsformwandel

Rechtsformumwandlung, -optimierung und -kombination

Umwandlungsformen

Unter einer Umwandlung versteht man im Gesellschaftsrecht die Umwandlung der Rechtsform einer Gesellschaft in eine andere Rechtsform.

Die Rechtsform, also die Form, in der ein Unternehmen nach außen auftritt und am Geschäfts- und Rechtsverkehr teilnimmt, bestimmt unter anderem Fragen der Haftung und der Rechte der Gesellschafter, der Geschäftsführung, der steuerlichen Behandlung sowie der Art und Weise, wie das Unternehmen organisiert sein muss. Da hier im Laufe der Zeit veränderte Rahmenbedingungen zu einer Anpassung der Unternehmensstruktur führen können, ist grundsätzlich kein Unternehmen vor einer solchen Umwandlung "sicher".

Dabei ist es grundsätzlich unbeachtlich, welche Form die Gesellschaft vor und welche nach der Umwandlung hat. Das heißt, es ist sowohl die Umwandlung von einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft möglich, als auch der Wechsel von einer Kapitalgesellschaft zu einem Personenunternehmen.

Dies kann auf verschiedene Weise geschehen:


  Veranschaulichung Näheres
Spaltung A => b+c unter 2.)
Fusion (Verschmelzung) A + b => c unter 3.)
Vermögensübertragung A$ => b$ + A unter 4.)
Formwechsel (Änderung der Rechtsform) A-GbR => A-GmbH unter 1.)

Die rechtliche Grundlage ist das Umwandlungsgesetz (UmwG), dessen Bestimmungen weitestgehend zwingend sind und die in einigen Fällen einschränkende Bedingungen stellen.


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