Mittwoch, 16.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Partnerschaftsregister
Die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft ist den Freiberuflern vorbehalten.Dazu gehören unter anderem:
- Rechtsanwälte,
- Wirtschaftsprüfer,
- Steuerberater,
- Ärzte,
- Architekten
Für die Partnerschaftsgesellschaft gilt ein neues Register, das sogenannte Partnerschaftsregister. Es wird von dem Amtsgericht geführt, das für den Sitz der Partnerschaft zuständig ist. Im Partnerschaftsregister werden die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Partnerschaft festgehalten. Es dient daher der Sicherheit des geschäftlichen Verkehrs. Dem Partnerschaftsregister sind zu entnehmen:
- Name, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- die Berufsbezeichnungen aller zur Partnerschaft gehörenden Berufe
- die an der Partnerschaft beteiligten Partner nebst Vertretungsbefugnis
- die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung des Insolvenzverfahrens
- die Auflösung der Partnerschaft
- das Erlöschen der Partnerschaft
- Namen, Sitz und Gegenstand der Partnerschaft
- Namen und Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf aller Partner
- den Wohnort jedes Partners
- Die Partner brauchen den Partnerschaftsvertrag jedoch nicht vorzulegen und ihre Berufsrechte nicht nachweisen
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