Gemeinnütziger Verein gründen

Der Verein

Der Verein ist als Grundtyp eine unter eigenem Namen auftretende Personenvereinigung, die einen gemeinsamen, vom jeweiligen Mitgliederbestand unabhängigen Zweck verfolgt und insoweit durch seine Organe (Vorstand) handelt.

Der Verein haftet mit seinem Vermögen, das der Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Das Gesetz unterscheidet zunächst zwischen rechtsfähigen und nichtrechtsfähigen Vereinen, sowie zwischen wirtschaftlichen und gemeinnützig. Gemeinnützig ist ein Verein dann, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (Idealverein). Ein solcher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung ins Vereinsregister. Als eingetragener Verein (e.V.) unterliegt er den Vorschriften der §§ 21, 24 ff. BGB.
Vereine gründen und erfolgreich führen
Satzung, Versammlungen, Haftung, Gemeinnützigkeit
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Ein nicht eingetragener Verein unterliegt dagegen in den Bereichen, in denen das Vereinsrecht unmittelbar auf die Besonderheiten eines gemeinnützigen Vereins abzielt, den Vorschriften der GbR oder oHG.


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